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   OLG Karlsruhe, 22.01.1998 - 2 WF 158/97   

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https://dejure.org/1998,7155
OLG Karlsruhe, 22.01.1998 - 2 WF 158/97 (https://dejure.org/1998,7155)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.01.1998 - 2 WF 158/97 (https://dejure.org/1998,7155)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 2 WF 158/97 (https://dejure.org/1998,7155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1634; FGG § 33; ZPO § 620c, § 620 Nr. 21
    Umgangsrecht; Androhung; Zwangsgeld; Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 7
  • FamRZ 1999, 242
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 21.08.1995 - 3 WF 223/95

    Durchsetzung einer Umgangsregelung gegen den Willen des Kindes durch die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.1998 - 2 WF 158/97
    Jedenfalls bei Kindern unter zehn Jahren sei in der Regel anzunehmen, daß dies auch gelinge (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1996, 363 ).
  • OLG Karlsruhe, 15.03.1996 - 16 WF 139/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.1998 - 2 WF 158/97
    Nach anderer Ansicht erstreckt sich der Ausschluß eines Rechtsmittels gegen die im Rahmen eines Scheidungsverfahrens ergangenen einstweiligen Anordnungen selbst auch auf das Vollstreckungs- bzw. Zwangsgeldverfahren (Thomas-Putzo, ZPO , 20. Aufl., Rn. 7; Baumbach/Albers, ZPO , 56. Aufl., Rn. 4, jeweils zu § 620 c; der 16. Zivilsenat des OLG Karlsruhe, Beschluß vom 15.03.1996, FamRZ 1996, 1226 ).
  • OLG Köln, 17.11.2004 - 16 W 31/04

    Vollstreckung aus einem italienischen Vollstreckungsbescheid

    Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 91a (vgl. zu dessen Anwendbarkeit OLG Zweibrücken OLGReport 1998, 414), 92 Abs. 2, 97 Abs. 1, 788 ZPO.
  • OLG Naumburg, 18.09.2003 - 3 WF 144/03

    Rechtsmittel gegen Zwangsgeldfestsetzung bei Umgangsrechtsverletzung

    Daher ist der hierauf wegen Umgangsrechtsverletzung ergangene Zwangsgeldschluss nicht anfechtbar, weil bezüglich dieser Zwischenentscheidung der Rechtsweg nicht weitergehen kann, als der in der einstweiligen Anordnung, die insoweit "Hauptsache" ist (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 242).
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